Die Sozialversicherungsträger schreiben für die im Bereich SKT beschäftigten Arbeitnehmer eine jährliche Unterweisung vor. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen Unterweisungs- und Fortbildungstag an. Hier haben Sie oder Ihre Beschäftigten die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in der SKT aufzufrischen und Neuerungen auszuprobieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kletterausrüstung entsprechend DGUV Grundsatz 312-906 durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Darüber hinaus bietet diese Veranstaltung Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Kursinhalte
Unfallverhütungsvorschriften
Klettertechnik
Rettungsübungen
Vorraussetzungen
abgeschlossene Ausbildung in der SKT (A oder B)
Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Eignung -AMU, nicht älter als 24 Monate